Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 beinhaltete mehrere Paragraphen zum Kirchenbuchwesen. Bezüglich der Todesfälle wurde u. a. festgelegt:

§. 492. Bey Todesfällen muß der Name, der Stand, und das Alter des Verstorbenen, der Tag des Todes, die Krankheit oder sonstige Todesart, nach der dem Pfarrer geschehenen Anzeige eingeschrieben werden.
Bis zur Einführung der Standesämter ca. 80 Jahre später waren die Pfarrer nun (neben zahlreichen weiteren Regelungen) verpflichtet, die Einträge systematisch, gewissenhaft und vollständig nach diesem Muster vorzunehmen (§480 ff). Bemerkenswert daran ist, dass der Staat der Kirche Anweisungen gab und diese nicht mehr frei z. B. über Art und Umfang der Kirchenbucheintragungen bestimmen konnte. Oftmals erfolgten diese nun nicht mehr in einem Freitext, sondern in Tabellenform, damit nichts vergessen wurde. Außerdem mussten vom Küster Zweitschriften erstellt werden (§501), diese am Jahresende vom Pfarrer mit dem Original verglichen (§502) und dann die „Dublicate“ bei Gericht verwahrt werden (§503). Es war sogar festgelegt, dass die jeweiligen Tagesdaten “zur Vermeidung aller Zweifel und Verfälschungen“ nicht nur in Zahlen, sondern auch in Buchstaben niedergeschrieben werden mussten (§505).
Übrigens mussten auch Personen, die am Ort gestorben waren, dem örtlichen Pfarrer gemeldet werden, auch dann, wenn sie nicht zur Gemeinde oder der Glaubensrichtung gehörten (§469 und §470).
Die Pfarrer, selbst nicht medizinisch geschult, konnten nur die Angehörigen zur Todesart befragen (§474) und hatten vermutlich eine begrenzte Anzahl an Vorschlägen für die Benennung parat, anhand derer die beim Verstorbenen aufgetretenen Symptome interpretiert wurden.
Eine der häufigsten Todesursache bei Säuglingen und Kleinkindern war die „Frais“ bzw. „Fraisen“ und „Krämpfe“, d. h. die Kinder verstarben nach schweren Krampfanfällen.

Der Begriff „Frais“ geht auf das mittelhochdeutsche Wort vreise zurück, was Schrecken, Angst, Not oder Gefahr bedeutet. Früher glaubte man fälschlicherweise, diese seien der direkte Auslöser für die tödlichen Krämpfe.
Tatsächlich handelt es sich um einen Sammelbegriff für akute Anfälle. Als Ursache dafür sind unter anderem folgende Möglichkeiten denkbar:
- Fieberkrämpfe bei Infektionskrankheiten (z. B. Masern, grippale Infekte)
- Vergiftungen z. B. mit dem Mutterkornpilz auf Getreide, besonders Roggen (Ergotismus, früher Antoniusfeuer genannt). Die schwer arbeitenden Mütter hatten oft keine Milch und fütterten ersatzweise dünne Getreidebreie.
- Epilepsie, ausgelöst z. B. durch Sauerstoffmangel bei der Geburt
- Mangelerscheinungen (z. B. Kalzium, Vitamin D) durch die Unterversorgung der Mutter nach vielen Schwangerschaften und schlechter Ernährung.
Die letzte Alternative war vermutlich die häufigste Todesursache. Die Schulmedizin hatte damals noch keine Erklärung für die Fraisen, erst zwischen den beiden Weltkriegen kam man der Lösung auf die Spur.
Man versuchte z. B. Gleiches mit Gleichem zu bekämpfen, indem man die Kinder in einer Art Schocktherapie z. B. mit kaltem Wasser übergoss, einen tüchtigen Klaps gab oder Lärm machte, um sie erneut zu erschrecken.
Die Volksheilkunde versuchte sich lange Zeit mit einer Mischung aus überliefertem Wissen, mit Gebeten und einem guten Anteil Aberglauben zu behelfen.
Üblich waren bis ca. 1930 in Österreich und Bayern sogenannte Fraisenketten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie auch in der Grafschaft Glatz Anwendung fanden, schließlich gehörte sie über 200 Jahre lang zum österreichischen Herrschaftsbereich (1526 bis 1742 bzw. endgültig beendet 1763).
Die Ketten wurden von Schwangeren getragen, um sie und damit auch das Ungeborene vor einem Erschrecken zu beschützen, dem vermuteten Auslöser für die Frais. Nach der Geburt hängte man die Fraisenkette an die Wiege oder legte sie zum Kind.
Die Fraisenkette bestand aus einer roten Kordel oder Schnur, an die Einzelamulette und vermeintlich magische Objekten angeknotet wurden (Kompositamulett). Man wollte mit ihrer Verschiedenartigkeit eine möglichst große Anzahl von Bedrohungen abwehren. Die Ketten fanden daher nicht nur bei Säuglingen und Schwangeren Anwendung, sondern fungierten je nach Bedarf als „universelle Hausapotheke“ zur Vorbeugung oder Heilung für verschiedene Krankheiten oder Unglücksfälle in der Familie. Die Zusammenstellung der unheilabwehrenden Einzelamulette war individuell, jede Fraisenkette war ein Unikat, bestehend aus christlichen Symbolen und „magischen“ Gegenständen.
Beschreibung:
Eine rote Farbe der Schnur diente der Abwehr gegen die Fallsucht. Eine ungerade Anzahl an Amuletten half angeblich besser als eine gerade Anzahl.
Breverl / Schutzbrief (1)
In einem verzierten kissenartigen Anhänger aus meist bräunlichem Stoff waren Schutzzettel, sogenannte Fraisenbriefe (lat. littera brevis = kurzer Brief) mit Heiligenbildchen, Sprüchen oder Gebeten und manchmal geweihten Kräutern (z. B. Wacholderbeeren oder Pfingstrosensamen gegen Epilepsie) und Reliquien eingenäht. Das Innere blieb verborgen, der Besitzer durfte das Breverl ausschließlich in Todesgefahr öffnen. Der kombinierte Inhalt bildete ein Universalmittel gegen Krankheit, Seuchen, Feuer, Unwetter und Naturkatastrophen, gegen den Teufel, Hexen, Dämonen und den bösen Blick. Soldaten sollten vor feindlichen Kugeln geschützt werden. Schmerzende Körperteile wurden mit dem kleinen Kissen mit der Hoffnung auf Heilung bestrichen.
Christliche Heils- oder Segenszeichen
- Kreuz (4): Schutz durch Gottes Hilfe
- Geweihte Pilgermedaillen (6, 7): Beistand von Heiligen, z. B. St. Martin zur Krankenheilung, Hl. Maria für Beistand und Trost
- Benediktusmedaille oder -pfennig (9): Hilfe zur Entscheidung zwischen „Gut“ und „Böse“. Auf der Vorderseite ist der heilige Benedikt abgebildet. Auf der Rückseite sind auf den Balken des Segenskreuzes und um den Rand der Medaille mehrere Buchstabenkombinationen eingeprägt:
CSSML: Crux sacra sit mihi lux – «Das heilige Kreuz sei mein Licht.»
NDSMD: Non draco sit mihi dux – «Nicht der Drache (der Teufel) sei mein Führer!»
VRSNSMVSMQLIVB: Vade retro satana. Nunquam suade mihi vana. Sunt mala, quae libas. Ipse Venena Bibas. – «Weiche zurück Satan. Führe mich niemals zur Eitelkeit. Böse ist, was du mir einträufelst. Trinke selbst das Gift!»
CSPB: Crux sancti patris Benedicti – «Kreuz des heiligen Vaters Benedikt»
PAX: Frieden
IHS: Iesus Hominum Salvator – «Jesus, Erlöser der Menschen»
Die Buchstabenkombinationen wirkten geheimnisvoll wie ein unverständlicher Zauberspruch und unterstützten so den Glauben an die Wirksamkeit des Amuletts. Der Benediktussegen fanden sich oft in Ställen, er sollte auch das Vieh vor Dämonen und Seuchen bewahren.
Weltliche (magische) Amulette und Talismane
- Bernstein (2): Gegen Zahnschmerzen
- Koralle (3): Mittel gegen den bösen Blick und Dämonen.
- Lochstein (5): Steine mit natürlich entstandenen Löchern dienten der Hexenabwehr. Wenn man durch das Loch hindurchblickte, half es gegen Augenleiden. Im Hühnerstall aufgehängt beschütze der Stein die Hühner, daher wurde er auch Hühnergott genannt.
- Eisennagel (8): Hexenabwehr
- Amethyst (10): Gegen Vergiftung, Schlangenbisse, Ausschlag, Trunkenheit und Läuse-Befall.
- Samen der Klappernuss (Staphilea pinnata) (11): Gegen Bauchschmerzen. Soll Böses vertreiben und das Glück anziehen. Aus den perlenähnlichen Samen wurden auch Rosenkränze gefertigt.

