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Damals Familienforschung Grafschaft Glatz Kreis Habelschwerdt

Kantonsrollen als „Lückenfüller“

Canton-Rolle 1799
Canton-Rolle der Königlichen Stadt Habelschwerdt und deren Eigenthum 1799

Vor der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht am 3. September 1814 mit dem „Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienste“ wurde ab 1764 in vorgedruckten Büchern die männliche Bevölkerung eines Landbezirkes (Kanton) erfasst. Die einzelnen Kantone (Aushebungsbezirke oder militärische Rekrutierungsbezirke) waren jeweils einem bestimmten altpreußischen Regiment zugeordnet, dass hier seinen Bedarf an neuen Rekruten decken konnte.

Die heute noch erhaltenen Register sucht man unter den Bezeichnungen Kanton(s)rolle oder -register, Musterungs- oder Aushebungsliste, Konskriptionsliste, Kantonistenbuch, Stammrolle oder Enrollierungsrolle in den Archiven. Leider sind bisher nur wenige digitalisiert und online verfügbar.

Die aufgelisteten Personen nannte man Kantonisten, jeder von ihnen war ein in der Zukunft potentieller Soldat und konnte dienstverpflichtet werden. Die Männer unterlagen dem Kantonszwang, das bedeutet, sie durften ihren Wohnort nicht verlassen, ohne die Erlaubnis des Regiments einzuholen. Viele taten es dennoch, um dem Militärdienst zu entgehen. Manche Berufsgruppen waren von der Verpflichtung zum Militärdienst ausgenommen, wie z. B. Priester.

Ein preußischer Kanton umfasste ca. 5.000 Haushalte pro Infanterie-Regiment bzw. ca. 1.800 Haushalte pro Kavallerie-Regiment. Die Kantone wurden weiter in Distrikte von bis zu zehn Dörfern aufgeteilt und einer Kompanie zugeteilt. Aus den Distrikten wurden je nach Bedarf meist drei bis vier Kantonisten pro Jahr durch den Kompaniechef bei einer Musterung ausgewählt und eingezogen. Die Dienstverpflichtung dauerte im Allgemeinen 20 Jahre. In Friedenszeiten hatten Kantonisten nach der zweijährigen Grundausbildung eine jährliche Dienstpflicht von zwei Monaten abzuleisten und waren für die restliche Zeit des Jahres ohne Sold von der Armee beurlaubt. In dieser Zeit arbeiteten „Beurlaubte“ in ihrem zivilen Beruf.

Dieses System hatte den großen Vorteil, dass in Kriegszeiten innerhalb von wenigen Tagen eine große Anzahl ausgebildeter Soldaten zur Verfügung stand, die man nicht ständig bezahlen musste.

Wer sich ohne Genehmigung von seinem Wohnort entfernte, auswanderte, floh oder sich der Musterung entzog, galt behördlich als “unwissend”, d. h. man wusste nicht, wo sich der Betreffende befand.

Ausschnitt Canton-Rolle
Die Witwe des Carl Lentz hatte im Jahr 1783 sieben Söhne im Alter zwischen 33 und 7 Jahren. Carl, Joseph und Frantz waren alle drei im wehrfähigen Alter und hatten sich unerlaubt aus dem Heimatort entfernt. Frantz war bereits seit 1779 verschwunden.

Im Idealfall wurde die vorgedruckte Tabelle der Kantonsrolle vollständig ausgefüllt mit der Hausnummer, dem Namen, Alter und Stand des Vaters, den Namen und der Körpergröße der Söhne mit ihrem Alter bzw. Geburtsjahr und Anmerkungen.

Die Auflistung der Söhne, wie im Beispiel oben, kann sehr hilfreich sein, um vorhandene „Lücken” in Kirchenbüchern zu überbrücken und damit einen Vorfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zuzuordnen.

Im Staatsarchiv Breslau, Außenstelle Kamenz wurden bisher zwei Archivalien digitalisiert und sind online verfügbar:

Die Canton-Rolle der Königlichen Stadt Habelschwerdt (84/831/0/1.1/49) ab 1783 (154 Scans) und

die Canton Rolle der Königlichen Stadt Habelschwerdt und deren Eigenthum (84/831/0/1.1/50) ab 1799 (242 Scans).

Enthalten sind die Orte Habelschwerdt, Brand, Altweistritz, Neuweistritz, Krotenpfuhl und Friedrichsgrund. Am Ende jeder Ortschaft ist eine Auflistung der „Waysen“, also der elternlosen Einwohner (Eine Möglichkeit, um die Sterbedaten der Eltern einzugrenzen).

Die Eintragungen sind nicht immer eindeutig und weit davon entfernt vollständig zu sein. Dennoch gibt es, besonders bei den Anmerkungen, wertvolle Hinweise.

Wie schon oben erwähnt: Der häufige Zusatz „unwissend“ besagt, dass derjenige sich unerlaubt entfernt hatte. Wenige sind „revertiert” (aus eigenem Antrieb zurückgekehrt), mehrere „wanderten ohne Erlaubnis“.

Wer einen „Wanderpaß“ hatte oder mit Erlaubnis „auf der Wanderschaft“ war, der war Geselle eines Handwerksberufes, der manchmal auch genannt wird. Auch die Anmerkung „wandert über die Zeit“ ist zu lesen. Vielleicht hatte sich dieser Handwerkbursche an einem anderen Ort niedergelassen und kam nicht mehr in den Heimatort zurück. Die Wahrscheinlichkeit, in einem benachbarten Ort aufgespürt zu werden, war relativ hoch. Hier sollte man also den Suchradius für die “Lücken” in der eigenen Forschung weiter ziehen.

Manche jungen Männer studierten in Glatz oder Breslau, was einen Ansatz für weitere Nachforschungen bietet (z. B. in den Jahresberichten des Königlichen Gymnasiums zu Glatz).

„Untauglich“ war, wer entweder zu klein für den Dienst war, „ungesund“, „blind“, „lahm“ oder ein „Krüppel“. Auch „Invalide“, „kurzer Fuß“ und ein „verdrehter Arm“ konnten ein Grund für die zumindest zeitweise Zurückstellung vom Militärdienst sein.

Einige Männer sind in „Österreichischen Diensten“, tun Dienst in einem Regiment (z. B. „Chirurgus beim Regiment von Favrat“ oder „Soldat unter v. Goetzen“) oder sie sind desertiert. Hier lohnt sich auf jeden Fall eine Anschlusssuche in den Militärkirchenbüchern von Glatz.

Ein Vater „ist mit seinen Söhnen nach Gläsendorf gezogen“. Ein Mann „ist in Italien gestorben“, ein anderer sitzt im „Zuchthauß“.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung von Archivalien werden hoffentlich noch viele hilfreiche Dokumente zugänglich gemacht, die es Familienforschern ermöglichen, die Lebenswege ihrer Vorfahren über die reinen Grunddaten hinaus nachzuvollziehen.

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