In der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 wurden die Strafen für das Verbrechen der Zauberei festgelegt. Damit war die Existenz von Hexen staatlich anerkannt.
In der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 wurden die Strafen für das Verbrechen der Zauberei festgelegt. Damit war die Existenz von Hexen staatlich anerkannt.